Regulatorische Information

FIDLEG Kundeninformation

Gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben aus Art. 8ff. des Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wird nachfolgend einen Überblick über die Holinger Asset Management AG (nachfolgend das «Finanzinstitut») sowie deren Dienstleistungen gegeben.

A.     Information über das Unternehmen

Adresse

Holinger Asset Management AG
Gotthardstrasse 21
8002 Zürich
+41 43 817 70 20
info@h-a-m.ch
www.h-a-m.ch

Das Finanzinstitut wurde 1993 gegründet.

Aufsichtsbehörde und Prüfgesellschaft

Das Finanzinstitut besitzt seit 2015 die Bewilligung als Verwalter von Kollektivvermögen und untersteht daher der prudenziellen Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Im Rahmen dieser Aufsicht wird das Finanzinstitut durch die Prüfgesellschaft SWA Swiss Auditors AG jährlich sowohl aufsichtsrechtlich als auch obligationsrechtlich geprüft und revidiert. Die Anschrift der FINMA und der Prüfgesellschaft SWA Swiss Auditors AG finden sich nachfolgend.

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
+41 31 327 91 00
info@finma.ch
www.finma.ch

SWA Swiss Auditors AG
Bahnhofstrasse 3
8808 Pfäffikon SZ
+41 58 286 61 11
info@swa-audit.ch
www.swa-audit.ch

Ombudsstelle

Das Finanzinstitut ist keiner Ombudsstelle angeschlossen.

B.     Informationen über die angebotenen Finanzdienstleistungen

Das Finanzinstitut erbringt Portfoliomanagement- sowie Beratungsdienstleistungen für kollektive Kapitalanlagen und bietet diese kollektiven Kapitalanlagen geeigneten Investoren in der Schweiz an, wobei die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf letztlich immer beim Investor verbleibt.

Das Finanzinstitut garantiert weder eine Rendite noch einen Erfolg im Rahmen der erbrachten Tätigkeiten. Diese können daher zu einer Wertsteigerung aber auch zu einem Wertverlust führen.

Das Finanzinstitut verfügt über alle erforderlichen Bewilligungen zur Ausübung der oben ausgeführten Dienstleistungen.

C.     Kundensegmentierung

Finanzdienstleister müssen ihre Kundinnen und Kunden einem gesetzlich vorgegebenen Kundensegment zuordnen. Das Finanzdienstleistungsgesetz sieht die Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor. Für jeden Kunden wird im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Finanzinstitut eine Kundenklassifikation festgelegt. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann der Kunde ein durch ein sog. Opting-in oder Opting-out die Kundenklassifikation ändern.

D.     Information über Risiken und Kosten

Allgemeine Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten

Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen bringen finanzielle Risiken mit sich. Das Finanzinstitut arbeitet mit institutionellen Kunden zusammen. Diesen gegenüber bestehen keine spezifischen Informationspflichten. Allfällige andere Kundinnen und Kunden können sich vor Vertragsabschluss über die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» informieren. Diese kann auch auf der Homepage der Schweizerischen Bankiervereinigung (www.swissbanking.ch/de/downloads) kostenlos eingesehen werden.

Bei allfälligen und weiterführenden Fragen können sich die Kunden jederzeit an das Finanzinstitut wenden.

Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Dienstleistung

Für eine Darstellung der verschiedenen Risiken, die sich aus der Anlagestrategie eines Investment Funds ergeben können, wird auf die entsprechenden Dokumente (Prospekt, Basisinformationsblatt etc.) verwiesen.

Kosteninformation

Für die erbrachten Dienstleistungen wird ein Honorar verrechnet, das normalerweise auf den verwalteten Vermögen und / oder auf der Performance berechnet wird. Für detailliertere Informationen wird auf die entsprechenden Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungsverträge sowie Dokumente verwiesen (Prospekt, Basisinformationsblatt etc.).

E.     Information über Bindungen an Dritte

Im Zusammenhang mit den vom Finanzinstitut angebotenen Finanzdienstleistungen können wirtschaftliche Bindungen an Dritte bestehen. Die Entgegennahme von Zahlungen Dritter sowie deren Behandlung werden in den entsprechenden Verträgen mit den Kunden jeweils detailliert und umfassend geregelt.

F.     Informationen über das berücksichtigte Marktangebot

Das Finanzinstitut verfolgt grundsätzlich einen «open universe approach» und versucht bei der Selektion von Finanzinstrumenten die bestmögliche Wahl für die Investment Funds respektive dessen Investoren zu treffen.

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